Fohlen-Leibesfrucht-Versicherung
Absicherung der wertvollen Leibesfrucht!
Auch Pferde können ihren Nachwuchs leider vor oder kurz nach der Geburt verlieren. Die Trauer über den Verlust können wir nicht mildern, aber die finanziellen Folgen.
Versicherungsumfang:
Versicherungsschutz besteht, wenn die Leibesfrucht tot geboren wird sowie bei Tod oder Nottötung des Fohlens infolge angeborener Schäden, Krankheit oder Unfall. Bei Mehrlingsgeburten gilt die Versicherung nur für eine Leibesfrucht bzw. ein Fohlen. Wenn nach der Geburt nur ein Fohlen lebt, gilt die Versicherung nur für das überlebende Fohlen.
Der Versicherungsschutz beginnt 10 Monate nach dem letzten Decktermin der Mutterstute und endet am 31.12. des Geburtsjahres des Fohlens. Der Vertrag verlängert sich für das versicherte Fohlen bzw. Pferd jeweils um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Ab dem 7. Lebenstag besteht Versicherungsschutz für das Fohlen bei:
- Tod oder Nottötung (ToN) infolge von Krankheit oder Unfall
- dauernder Unbrauchbarkeit (DU) zum Reiten und Fahren infolge von Krankheit oder Unfall
- Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht, Riss durch Wild- oder Haustiere
- Transporten
Entschädigung: Versicherungssumme abzgl. Erlös – kein Selbsterhalt!
Beiträge:
190,40 EUR als Einmalbetrag im 1. Jahr bei einer Versicherungssumme von 2.500 EUR
Für höhere Versicherungssummen kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten: