Katzen-OP-Krankenversicherung mit Katzen-Spezial-Rechtsschutz
Operationen nach Krankheit oder Unfall kommen plötzlich und unerwartet und bei der Entscheidung „operieren oder nicht“ sind oftmals die damit verbundenen Kosten der ausschlaggebende Faktor.
Versicherungsumfang:
Versicherungsumfang:
- 100 % Erstattung der Kosten einer Operation wahlweise begrenzt auf den 1-fachen oder 2-fachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) in der Fassung vom 8. Juli 2008
- keine fixierte Leistungshöchstgrenze (wie bei anderen Versicherungen)
- Erstattung der Kosten für den letzten Untersuchungstag vor der Operation
- Erstattung der Kosten für den Tag der Operation selbst
- Erstattung der Kosten für zehn Tage Nachbehandlung
- Erstattung der Kosten für ärztliche Aufwendungen
- Erstattung der Kosten für Untersuchungen, Röntgenbilder, Medikamente und Verbandsmaterial
- Freie Tierarztwahl
- Aufnahmealter: ab dem 4. Lebensmonat.
- Für Katzen, die ab dem 6. Lebensjahr angemeldet werden, beträgt die Erstattung 80 %.
- Wartezeit von 30 Tage
- Ohne Selbstbeteiligung
- Bei Verkauf oder Tod der Katze wird der Vertrag kurzfristig aufgehoben
Inklusivleistungen:
- Katzen-Spezial-Rechtsschutz
Für private Halter von Katzen bieten wir einen speziellen Katzen-Spezialrechtsschutz an. Ob als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Fahrgast am öffentlichen Verkehr teilnehmen – Sie können auf den Schutz der Uelzener Versicherungen vertrauen. - Rechts-Infoline
Anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen. Bei Bedarf nennen wir Ihnen gerne Rechtsanwälte/Fachanwälte in Ihrer Nähe.
Beitrag (1-facher Satz der GOT): 6,40 EUR/Monat bei jährlicher Zahlungsweise
Kontakt/Beratung
Beitrag (2-facher Satz der GOT): 8,36 EUR/Monat bei jährlicher Zahlungsweise
Kontakt/Beratung
![]() | Bedingungen Katzen-OP-Versicherung |
![]() | Produktinformationsblatt |
![]() | Satzung |
![]() | Spezial-Rechtsschutz-Bedingungen |
![]() | BB Rechtsschutz-Versicherung |
![]() | Antrag Katzen "sicher" |




